Gebühren

Wir sagen Ihnen vorher, was es nachher kostet! Nach diesem einfachen Prinzip wird bei uns die Kostentransparenz gewährleistet:

Gebühren

Wir sagen Ihnen vorher, was es nachher kostet! Nach diesem einfachen Prinzip wird bei uns die Kostentransparenz gewährleistet:

Möglichkeit 1:
In der Regel werden die Gebühren des Rechtsanwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet. Dabei ist für die Höhe der Gebühren der Gegenstandswert maßgeblich.

Möglichkeit 2:
Der Anwalt kann mit dem Mandanten aber auch besondere Vergütungsvereinbarungen treffen, wie beispielsweise eine Pauschalvergütung oder ein Stundenhonorar. Einzelheiten hierzu erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.

Möglichkeit 3:
Besitzen Sie eine Rechtsschutzversicherung, so kümmern wir uns für Sie um eine Deckungszusage und rechnen direkt mit Ihrer Versicherung ab. Sofern nicht anders vereinbart, entstehen hier keine Zusatzkosten.

PKH-Antrag