Gebühren
Wir sagen Ihnen vorher, was es nachher kostet! Nach diesem einfachen Prinzip
wird bei uns die Kostentransparenz gewährleistet:
Möglichkeit 1:
In der Regel werden die Gebühren des Rechtsanwaltes nach dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet. Dabei ist für die Höhe der Gebühren
der Gegenstandswert maßgeblich.
Möglichkeit 2:
Der Anwalt kann mit dem Mandanten aber auch besondere Vergütungsvereinbarungen
treffen, wie beispielsweise eine Pauschalvergütung oder ein Stundenhonorar.
Einzelheiten hierzu erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.
Möglichkeit 3:
Besitzen Sie eine Rechtsschutzversicherung, so kümmern wir uns für Sie um eine
Deckungszusage und rechnen direkt mit Ihrer Versicherung ab. Sofern nicht anders
vereinbart, entstehen hier keine Zusatzkosten.